Deutschland, EU-Gesetz

Einer Zustimmung Deutschlands zum EU-Gesetz über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) steht nichts mehr im Weg.

30.01.2024 - 12:45:40

Deutschland will EU-Gesetz zu Künstlicher Intelligenz zustimmen

Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) sagte am Dienstag in Berlin, das Ringen um die deutsche Haltung zum sogenannten AI Act sei mit einem "tragbaren Kompromiss" zu Ende gegangen. Er habe sich bis zuletzt für innovationsfreundlichere Regeln eingesetzt und Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen erzielen können. Unverhältnismäßige Anforderungen seien abgewendet worden.

Mit dem ausgehandelten Kompromiss werde nun ein Fundament gelegt für die Entwicklung vertrauenswürdiger KI, so Wissing. Europa solle zu einem bedeutenden KI-Standort entwickelt werden, der sich im weltweiten Wettbewerb behaupte.

Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sollen in der EU künftig strengere Regeln gelten. Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten hatten sich im Dezember in Brüssel nach langen Verhandlungen auf entsprechende Regeln geeinigt. Nach Angaben des EU-Parlaments handelt es sich um das weltweit erste KI-Gesetz.

Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Sie werden schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Auch selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

Die EU-Kommission hatte das Gesetz im April 2021 vorgeschlagen. Demnach sollen KI-Systeme in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden. Je höher die potenziellen Gefahren einer Anwendung sind, desto höher sollen die Anforderungen sein. Die Hoffnung ist, dass die Regeln weltweit Nachahmer finden.

@ dpa.de