Koalition, Cannabis

Eigentlich hatte sich die Ampel schon im Herbst auf die Cannabis-Freigabe verständigt.

02.02.2024 - 12:56:42

Koalition einig: Cannabis wird zum 1. April legalisiert. Dann kamen Bedenken aus der SPD. Jetzt lässt die Koalition - im übertragenen Sinne - weißen Rauch aufsteigen.

Nach langem Ringen haben sich Ampel-Koalitionsfraktionen auf die letzten Einzelheiten zur Legalisierung von Cannabis verständigt. «Das Gesetz kann damit zum 1. April in Kraft treten», teilten die Vize-Fraktionschefs Dagmar Schmidt (SPD), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) nach einer abschließenden Verhandlungsrunde in Berlin mit.

«Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden.»

Weißer Rauch also - im übertragenen Sinne - nach langwierigen Verhandlungen. Das Gesetz soll nun in der Woche ab dem 19. Februar im Bundestag verabschiedet werden. Mit der Einigung der Fraktionsexperten gilt die Zustimmung als einigermaßen sicher - auch wenn einzelne SPD-Abgeordnete ankündigten, mit Nein zu stimmen. Die Ampel-Koalition hat im Bundestag 49 Sitze mehr als für eine absolute Mehrheit notwendig sind.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 22. März mit dem Entwurf befassen. Dessen Zustimmung ist aber nicht nötig. Die Länderkammer kann lediglich Einspruch einlegen. Da in jeder Landesregierung außer der bayerischen mindestens eine Ampel-Partei vertreten ist, gilt das aber als unwahrscheinlich. Das Inkrafttreten am 1. April dürfte damit nun ziemlich sicher sein.

Cannabis-Verbot fällt nach mehr als 40 Jahren

Mit diesem Tag wird dann aller Wahrscheinlichkeit nach das seit mehr als 40 Jahre geltende Cannabis-Verbot fallen. Verkauf und Anbau waren in den 70er und frühen 80er Jahren gesetzlich untersagt worden. Nun soll Cannabis zum 1. April im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab 1. April 2024 erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

Die Regierungsfraktionen hatten sich eigentlich schon Ende November auf den Gesetzentwurf verständigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht darin einen «neuen Ansatz, um Heranwachsende von der Droge möglichst fernzuhalten, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Stoffe zu kontrollieren».

Erste Überprüfung des Gesetzes schon nach einem Jahr

SPD-Innenpolitiker hatten allerdings kurz nach der Einigung Bedenken geltend gemacht. Dabei ging es etwa geringere Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten beim Cannabiskonsum.

In den Koalitionsgesprächen wurde das Gesetzespaket aber nicht noch einmal aufgeschnürt. Lediglich die Überprüfung der Wirksamkeit wurde enger gefasst. Statt erst nach vier Jahren soll sie nun stufenweise erfolgen. Eine erste Evaluation soll es nach einem Jahr geben, die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Ende September 2025 geplant. Eine zweite Überprüfung gibt es nach zwei und eine abschließende nach vier Jahren.

Dabei soll auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen werden. Es geht vor allem darum, ob die Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz greifen. Gegebenenfalls soll nachgeschärft werden.

Bekifft am Steuer: Union sieht Gefahr für Verkehrssicherheit

Mit der Einigung in der Koalition ist die Debatte über eins der umstrittensten Projekte der Ampel aber längst nicht abgeschlossen sein. Die Union befürchtet, dass der Schwarzmarkt nicht eingedämmt, sondern gefördert wird. Hessens Innenminister Roman Poseck geht davon aus, dass Dealer sich nicht von ihren Geschäften abhalten lassen.

«Da sie sich hierbei nicht an staatliche Kontrollen und steuerliche Vorgaben wie die legalen Produzenten halten müssen, können sie ihre Produkte günstiger und damit für sie gewinnbringend auf den Markt bringen», sagt der CDU-Politiker. Als Beispiel nennt er den illegalen Zigarettenhandel.

Durch einen gesteigerten Cannabis-Konsum könnte zudem die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden, auch wenn es da wie beim Alkohol Grenzwerte für den Konsum gibt. «Mit einer Cannabislegalisierung setzt die Bundesregierung ein falsches Signal und falsche Prioritäten», meint Poseck.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) warnt vor gesundheitlichen Risiken und kündigte eine restriktive Auslegung durch die bayerische Landesregierung an. «Bayern ist entschlossen, sich mit aller Macht gegen diese verantwortungslose Politik zu stemmen.» Die Planungen für eine «zentrale bayerische Kontrolleinheit» seien in vollem Gange. «Denn wir wollen den Konsum dieser gefährlichen Droge durch einen maximal restriktiven Vollzug des Cannabis-Gesetzes eindämmen - und so weit wie möglich verhindern.»

FDP-Politikerin sieht Anpassung «an die Lebensrealität»

In der Ampel-Koalition werden dagegen die Chancen des Gesetzes hervorgehoben. Die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke sagte am Freitag, dass mit der Aufhebung des Verbots die Gesetzgebung «an die Lebensrealität angepasst und Konsumentinnen und Konsumenten endlich entkriminalisiert» würden. Für den Anbau von Cannabis zur Nutzung für medizinische Zwecke würden zudem mehr Möglichkeiten und neue wirtschaftliche Chancen geschaffen.

SPD-Abgeordnete kündigen Nein im Bundestag an

Aber auch in der Koalition bleibt das Gesetz umstritten. Der SPD-Abgeordnete Christian Fiedler - von Beruf Kriminalbeamter - kündigte in der «Rheinischen Post» (Samstag) an, gegen die Legalisierung zu votieren. Einem Gesetz, das zu einer «Entkriminalisierung von Dealern und sinnloser Mehrarbeit für die Polizei» führe, könne er nicht zustimmen. «Die Organisierte Kriminalität lacht sich dabei ins Fäustchen.»

Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann will nicht zustimmen. «Die Bedenken, die ich hatte und die zur Verzögerung des Gesetzes geführt haben, sind weiterhin nicht ausgeräumt. Daher kann ich dem Vorhaben so nicht zustimmen», sagte er «Zeit Online». Der Koalitionsvertrag habe ursprünglich eine kontrollierte Abgabe von Cannabis in zertifizierten Geschäften vorgesehen. «Aber das aktuelle Gesetz verlagert diese Abgabe in den privaten Bereich und damit in die Unkontrollierbarkeit.»

@ dpa.de