Verlorener Ehering

Die Zahl der Ehescheidungen ist gestiegen

15.07.2020 - 10:55:31

In Deutschland hat sich im Jahr 20196 die Zahl von den Ehescheidungen erhöht.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat am Mittwoch mitgeteilt, dass gesamthaft 149.000 Ehen durch einen richterlichen Beschluss geschieden wurden. Dies Statistik ergibt, mit knapp 0,6 Prozent respektive 1.000 geschiedenen Ehen, eine leichte Zunahme seit dem Jahr 2012.

Erstmals sind auch die Scheidungen von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren erfasst worden, wovon im Jahr 2019 rund 100 Ehen geschieden wurden. Die meisten Scheidungen mit 82,2 Prozent im Jahr 2019 sind nach einer vorgängigen Trennungszeitraum von einem Jahr geschieden worden. Bei den Scheidungen nach einer Trennungszeit von drei Jahren beträgt der prozentuale Anteil 16,8 Prozent. Die Trennung vor einem Jahr sowie anderen Vorschriften liegen bei 1,0 Prozent. Ungefähr 26.000 respektive 17,3 Prozent von allen geschiedenen Paaren war bereits mindestens 25 Jahre verheiratet. Durchschnittlich waren die Paare 14 Jahre und zehn Monate verheiratet. Nach durchschnittlich zwölf Jahren und fünf Monaten wurden Ehepaare geschieden, welche weniger als 25 Jahre verheiratet waren. Dafür verantwortlich sind der tiefere Anteil an geschiedener Langzeitehen; Im Jahr 1994 sind 17.000 respektive 10,4 Prozent der Paare im Jahr der Silberhochzeit oder danach geschieden worden. Die Statistik zeigt weiter auf, dass ungefähr die Hälfte von den im Jahr 2019 geschiedenen Ehepaare Kinder im minderjährigen Alter hatten. 51,2 Prozent von diesem Anteil hatte ein Kind, zwei Kinder hatten 38,1 Prozent, der prozentuale Anteil von drei oder mehr Kindern liegt bei 10,6 Prozent. Im Jahr 2019 waren von den Scheidungen der Eltern gesamthaft ungefähr 122.000 Minderjährige betroffen. Der Antrag zur Scheidung wurde bei 88,2 Prozent mit der Zustimmung der Ehegattin oder des Ehegatten gestellt. Im Scheidungsprozess wurde der Antrag mit 7,4 Prozent durch beide Ehepartner eingereicht, bei 4,4 Prozent hat die Ehegattin oder der Ehegatte dem gestellten Antrag des anderen Partners nicht zugestimmt. Einige wenige Fälle für eine Scheidung sind von der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt worden.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile

@ ad-hoc-news.de