Straße, Sicherheit

Die Stimmen für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerorts werden lauter.

21.06.2023 - 08:34:31

Wissing: Tempo 30 muss mit Grundgesetz vereinbar sein. Verkehrsminister Wissing verweist bei den Entscheidungsspielräumen auf das Grundgesetz.

In der Diskussion um eine flächendeckende Ausweitung von Tempo-30-Zonen in Städten hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf das Grundgesetz verwiesen.

«Die Regelgeschwindigkeit bleibt 50, und eine Ausnahme muss begründet werden. Und die muss auch auf der Grundlage eines Gesetzes begründbar sein. Das verlangt der Verfassungsstaat, und dabei bleibt es», sagte Wissing im Deutschlandfunk.

Kernaufgabe des Staates sei es, «Freiheitseingriffe» zu begründen. Deshalb müssten Kommunen begründen, wenn sie Tempo-30-Zonen ausweisen wollen. «Das verlangt das Grundgesetz, und das können wir nicht aus Gründen der Vereinfachung des Bürokratieabbaus aufheben.»

Ein von Städten gegründetes Bündnis hatte sich für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt.

Grüner fordert «mutige Schritte»

Bei der Reform des Straßenverkehrsgesetzes fordert NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer weitreichende Schritte ein. «Der absolute Vorrang des Autoverkehrs steht der notwendigen Verkehrswende in den Städten bisher immer noch entgegen», sagte der Grünen-Politiker in Düsseldorf.

Wegen der geltenden Straßenverkehrsordnung hätten die Kommunen oft nicht die nötige Handlungsfreiheit, um Verkehrsprobleme flexibel vor Ort zu lösen. Die Reform sei überfällig, und es sei gut, dass die Bundesregierung diese jetzt endlich angehe. «Ich hoffe, dass Bundesregierung und Bundestag jetzt tatsächlich mutige Schritte gehen und den Kommunen mehr Handlungsfreiheit geben», sagte Krischer. «Die Zeiten des Stillstands und der Blockaden von Veränderungen müssen ein Ende haben.»

Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Das Verkehrsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt, der heute das Bundeskabinett beschäftigt. Er sieht vor, dass Kommunen mehr Spielräume in der Verkehrsplanung bekommen.

Konkret sollen neben dem Ziel eines sicheren und flüssigen Straßenverkehrs gleichberechtigt Ziele wie Klima,- Umwelt- und Gesundheitsschutz und Städtebau stehen.

@ dpa.de