GdP, Cannabisgesetz

Die Gewerkschaft der Polizei beklagt unter anderem eine fehlende Übergangsfrist - und wendet sich mit einem Appell an Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig.

16.03.2024 - 06:10:01

GdP: Cannabisgesetz im Vermittlungsausschuss nachbessern

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hofft, dass der Bundesrat die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern wird. «Wir bedauern insbesondere, dass das Gesetz keinerlei Übergangsfristen vorsieht, die ermöglichen würden, dass sich Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter hierzulande auf die neue Gesetzeslage vorbereiten können», heißt es in einem Brief des stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden, Alexander Poitz, an die Bundesratspräsidentin, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Deshalb solle sich Schwesig dafür einsetzen, dass es in der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am Freitag zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommt. Dort könnten wichtige offene Fragen geklärt werden.

Andernfalls droht laut GdP Rechts- und Handlungsunsicherheit. Die Gewerkschaft befürchtet außerdem, dass sich kriminelle Banden, sollte das Gesetz unverändert in Kraft treten, schnell auf die neue Rechtslage einstellen, ihr Gewinnmodell anpassen und womöglich neue Zielmärkte erschließen könnten. Nicht abschließend geklärt sei auch, wie sich der Cannabiskonsum auf den Straßenverkehr auswirken werde. Neben einem abgestimmten Grenzwert fehle geeignete Ausstattung zum Nachweis von Cannabis bei Fahrzeugführern.

Am 1. April soll Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert werden. Erlaubt sein soll grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Das Gesetz steht für den 22. März auf der Tagesordnung des Bundesrates. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte jedoch den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.

Drei Ausschüsse des Bundesrates empfehlen, das vom Bundestag im Februar beschlossene Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Nur der Verkehrsausschuss empfiehlt, das Gesetz passieren zu lassen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, hatte diese Woche im «Handelsblatt» an die zehn Landesregierungen mit grüner Beteiligung appelliert, sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Er sagte: «Vieles spricht dafür, dass, wenn das Gesetz in einen Vermittlungsausschuss kommt, es dort nicht mehr herauskommen wird», womit das Gesetzesvorhaben dann gescheitert wäre.

@ dpa.de