EU-Kommission, Milliardenbeihilfe

Die EU-Kommission hat den Weg für staatliche Beihilfen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro für den Aufbau einer grünen Stahlproduktion im Saarland freigemacht.

19.12.2023 - 13:38:11

EU-Kommission billigt Milliardenbeihilfe für Stahl-Holding-Saar

Die Maßnahme stehe mit den EU?Beihilfevorschriften im Einklang, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Sie werde die Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie, des europäischen "Grünen Deals" und des Industrieplans für den "Grünen Deal" unterstützen und zudem dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden und den grünen Wandel rasch voranzubringen.

Deutschland hatte bei der Kommission die mit 2,6 Milliarden Euro ausgestattete Maßnahme zur Genehmigung angemeldet, mit der das Vorhaben der Stahl-Holding-Saar (SHS) unterstützt werden soll, ihre Stahlproduktion in Völklingen und Dillingen, wo das Unternehmen zwei Hochöfen und fünf LD-Konverter zur Produktion von Rohstahl betreibt, teilweise zu dekarbonisieren. Mit der Beihilfe, die in Form eines Direktzuschusses gewährt werden soll, wird unter anderem der Bau einer Direktreduktionsanlage und zweier neuer Elektro-Lichtbogenöfen gefördert. Die neuen Stahlproduktionsanlagen sollen 2026 in Betrieb genommen werden und sollen 3,05 Millionen Tonnen Rohstahl pro Jahr erzeugen, der die gleiche Menge an derzeit mit dem konventionellen Hochofenprozess erzeugten Rohstahl ersetzen soll. Über die gesamte Laufzeit des Vorhabens soll der Ausstoß von mehr als 53 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. "Die Dekarbonisierung des sehr energieintensiven Stahlsektors ist für den grünen Wandel von entscheidender Bedeutung", sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. Diese mit 2,6 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Maßnahme werde Stahl-Holding-Saar bei der Dekarbonisierung seiner Stahlproduktion im Saarland unterstützen. "Gleichzeitig wird sie dazu beitragen, die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff im Saarland anzukurbeln." Dank der im Rahmen der Maßnahme vorgesehenen "wesentlichen Vorkehrungen" blieben die Wettbewerbsverzerrungen "begrenzt", so Vestager.

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