Deutschland, Bundesregierung

Die Einigung der Ampel-Koalition zur Kindergrundsicherung erfolgte nach einer stundenlangen Nachtsitzung.

29.08.2023 - 00:03:16

Paus: Gesetzentwurf Kindergrundsicherung ist auf dem Weg. Die geforderten 12 Milliarden Euro bekommt die Familienministerin aber wohl nicht für ihr Vorhaben.

Nach der grundsätzlichen Einigung der Ampel-Koalition auf eine Kindergrundsicherung ist der Gesetzentwurf am Montag in die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung gegangen. Das sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) am Abend im ZDF-«heute journal» und in den ARD-«Tagesthemen». Grüne und FDP hatten monatelang heftig über die Finanzierung gestritten und sich in der Nacht zum Montag geeinigt. Paus wollte zuerst 12 Milliarden Euro pro Jahr für das Vorhaben. Nun werden für die Einführung der Kindergrundsicherung im Jahr 2025 zunächst 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt.

Sozialverbände hatten sich enttäuscht gezeigt. Auf die Frage, ob sie sich mit Blick auf die nun veranschlagten 2,4 Milliarden Euro bei den Verhandlungen «verzockt» habe, sagte Paus in der ARD: «Nein, ganz wichtig ist, dass die Kindergrundsicherung auf den Weg kommt.» Wenn die Kindergrundsicherung bei allen Menschen ankomme, die Anspruch darauf hätten, würden es 6 Milliarden Euro, sagte Paus.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte am Montagmorgen im ARD-«Morgenmagazin» darauf hingewiesen, dass noch Änderungen an den Plänen zur Kindergrundsicherung im parlamentarischen Verfahren möglich seien. Parlament und auch SPD-Fraktion würden das ein oder andere am Gesetzentwurf möglicherweise «präzisieren».

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag sollen darin gebündelt werden. Durch mehr Übersichtlichkeit und mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehende Gelder nicht abrufen.

@ dpa.de