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Die Deutsche Umwelthilfe will ihren Kampf gegen schwere Autos in Innenstädten verstärken.

21.02.2024 - 05:38:25

Umwelthilfe will Kampf gegen schwere Autos in Innenstädten verstärken

Die Umweltorganisation kündigte Initiativen in vielen deutschen Städten an, um gegen die "Flut von übergroßen Fahrzeugen" vorzugehen. Ziel seien unter anderem höhere Parkgebühren für besonders große und schwere Fahrzeuge. Geplant sind demnach "Mitmach-Aktionen". Bürgerinnen und Bürger könnten eine Stadt benennen, in der die Umwelthilfe einen formalen Antrag zu Maßnahmen gegen solche Autos stellen soll.

In Paris war bei einem Bürgerentscheid der Plan der Stadt gebilligt worden, Parktarife für schwere Autos zu verdreifachen. Eine Stunde Parken im Zentrum kostet für schwere SUV und andere gewichtige Karossen von September an für eine Stunde 18 Euro, für sechs Stunden werden gar 225 Euro fällig. Den Sondertarif für schwere Wagen in Paris sollen ausschließlich Besucher bezahlen. Anwohner sollen ebenso ausgenommen werden wie Handwerker und Pflegedienste.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte das Ergebnis begrüßt. Der Deutsche Städtetag sprach sich für örtlich abgestimmte Entscheidungen zum Verkehr aus.

"Unsere Innenstädte drohen an übergroßen Stadtgeländewagen und Lifestyle-Pick-Ups zu ersticken", sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe. "Übergroße Autos und insbesondere die immer mehr werdenden Monster-SUV mit über fünf Meter Länge haben nichts in unseren Städten zu suchen." Mit den geplanten formalen Anträgen solle den zuständigen Behörden gezeigt werden, wie sie bereits heute bestehende rechtliche Möglichkeiten nutzen könnten - zum Beispiel durch höhere Parkgebühren für übergroße Fahrzeuge unddie Kontrolle und Sanktionierung der regelmäßigen Parkverstöße überbreiter und überlanger Autos, die nicht mehr in die Parkbuchten passten.

Ferner will die Umwelthilfe, dass ein Bewohnerparkausweis mindestens 360 Euro pro Jahr kosten soll. Deutlich höhere Gebühren soll es für besonders große Fahrzeuge geben. Für Fahrzeuge von mehr als fünf Meter Länge soll es gar keine Genehmigung eines Bewohnerparkausweises geben.

@ dpa.de