Asylverfahren, Drittstaaten

Die Bundesregierung will prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas möglich sind.

08.11.2023 - 10:00:29

Asylverfahren in Drittstaaten? Grünen-Chefin hat Zweifel. Grünen-Chefin Lang ist skeptisch. Auch von weiteren Ergebnissen des Bund-Länder-Gipfels zur Migration hält sie wenig.

Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang hält Asylverfahren in Transit- und Drittländern außerhalb der EU für unvereinbar mit internationalen Konventionen. Natürlich gebe es einen Prüfauftrag für Transitzentren in Drittstaaten, sagte Lang im RTL/ntv-«Frühstart», aber: «Ich kann mir nicht vorstellen, wie das rechtlich mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar ist.»

Sie könne sich ebenso wenig vorstellen, dass man einen Staat finden werde, in dem solche Verfahren praktisch umsetzbar wären. Die Grünen-Chefin erteilte vor allem dem sogenannten Ruanda-Modell, bei dem Geflüchtete für ihr Asylverfahren in Drittstaaten ausgeflogen werden, eine Absage: «Was für uns klar ist - eine Form «Ruanda-Modell», das lehnen wir ganz klar ab.» Jeder Vorschlag, der geprüft und der am Ende umgesetzt werde, «muss dem europäischen Recht entsprechen - und das tut das Ruanda-Modell klar nicht».

«Asylbewerber von Sozialhilfeempfängern zu Steuerzahlern machen»

Lang äußerte zudem Zweifel an einer längeren Auszahlung der niedrigen Asylbewerberleistungen, auf die sich die Regierungschefs der Bundesländer und Kanzler Olaf Scholz (SPD) in der Nacht zum Dienstag geeinigt hatten. Man werde sich dies rechtlich noch einmal ganz genau anschauen. Wichtig sei allerdings, dass man eine allgemeine Senkung der Sozialleistungen für Asylbewerber verhindert habe.

Der wichtigste Weg aber, um die Menschen in der Integration voranzubringen, sei, sie in Arbeit zu bringen, «also sie von Sozialhilfeempfängern zu Steuerzahlern zu machen. Und da gehen wir jetzt große Schritte voran mit der Lockerung von Arbeitsverboten». Insgesamt sei der beschlossene «Deutschland-Pakt Migration» eine gute Grundlage.

Zweifel an Sinn von Grenzkontrollen

Lang drückte zugleich Zweifel an einer Verlängerung der stationären Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz im nächsten Schritt um drei Monate aus. «Es geht nicht darum, jetzt Lösungen voranzubringen, die möglichst hart klingen, sondern die voranzubringen, die möglichst viel bringen», sagte Lang. Man müsse sich fragen, ob Kosten und Nutzen im richtigen Verhältnis stünden und ob dauerhafte Kontrollen wirklich etwas brächten. «Da habe ich doch meine Zweifel.»

Sie würde Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ans Herz legen, sich mit denen auseinanderzusetzen, die die Kontrollen umsetzen müssten. Die Gewerkschaft der Polizei etwa sage, dass dauerhafte stationäre Grenzkontrollen zu einem Mehraufwand führen würden, ohne einen großen Ertrag für die Sicherheit zu bringen.

UNHCR hält Asylverfahren in Drittstaaten für möglich

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) hält Asylverfahren in sogenannten sicheren Drittstaaten generell für möglich, allerdings nur unter eng gefassten Bedingungen. Das UNHCR vertrete seit langem den Standpunkt, dass Rückführungen oder Überstellungen in solche Staaten nur dann als angemessen angesehen werden könnten, wenn diese Länder die Rechte aus der Genfer Flüchtlingskonvention und die menschenrechtlichen Verpflichtungen in vollem Umfang respektierten, hieß es in einer Stellungnahme des UNHCR in Deutschland. Außerdem müsse eine entsprechende Vereinbarung mit einem solchen Staat dazu beitragen «die Verantwortung für Flüchtlinge fair unter den Staaten zu teilen, anstatt sie zu verlagern».

Die Vertreterin des UNHCR in Deutschland, Katharina Lumpp, betonte, nach dem Flüchtlingsvölkerrecht liege die «primäre Verantwortung» für die Prüfung von Asylanträgen sowie die Gewährung von internationalem Schutz bei dem Staat, in dem ein Asylsuchender ankommt und um Schutz ersucht. Durch eine Bearbeitung dieses Schutzersuchens außerhalb der eigenen Staatsgrenzen werde diese Verpflichtung nicht berührt.

@ dpa.de