Netzagentur, Pläne

Die Bundesnetzagentur hat die umstrittene Stromleitung durch Thüringen nach Bayern offiziell in ihre Ausbauplanung aufgenommen.

01.03.2024 - 17:26:32

Netzagentur nimmt Pläne für umstrittene Stromleitung auf

Ihre Berechnungen hätten ergeben, dass zusätzliche Übertragungskapazitäten zur Versorgung Bayerns benötigt würden, teilte sie am Freitag bei der Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans Strom 2023-2037/2045 mit. Die Übertragungsnetzbetreiber hätten deshalb das Vorhaben nachgereicht und gingen mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2037 aus.

Über den Verlauf der damit verbundenen Stromtrasse hatte es zuletzt zwischen Bayern und Thüringen Streit gegeben. Bayern hatte einen Trassenverlauf ins Gespräch gebracht, der auch durch das Heldburger Unterland in Südthüringen geführt hätte. In Thüringen war das auf Ablehnung gestoßen, Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte Bayern daraufhin Dreistigkeit vorgeworfen.

In der jetzigen Planung der Netzagentur ist ein Trassenverlauf über Vieselbach bei Erfurt über Altenfeld bis zur bayerischen Grenze nahe Coburg vorgesehen. Von dort soll es dann zu einem Umspannwerk im bayerischen Münnerstadt gehen. Auf der Luftlinie läge das Heldburger Unterland. Ob die Trasse aber auch thüringisches Gebiet durchquert, ist auf der Grafik der Netzagentur nicht ersichtlich.

Ramelow: Keine Querung durch Heldburger Unterland nötig

Ramelow betonte, es sei kein grafischer Korridor über das Heldburger Unterland eingezeichnet worden. Die zusätzlich geplante Strommenge könne durch Thüringen mittels mehr Stromleitungen an bestehenden Masten und einigen zusätzlichen größeren Masten geleitet werden, die aber auch kein Problem darstellten. Aus seiner Sicht sei keine Querung durch das Heldburger Unterland nötig.

Im Netzentwicklungsplan ermitteln die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, TransnetBW, 50Hertz und Tennet alle zwei Jahre, welche Maßnahmen für einen zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Bis Ende Juni werden sie bereits einen ersten Entwurf für den nächsten NEP 2025 vorlegen, der erneut auf die Jahre 2037 und 2045 blickt.

@ dpa.de