Haushälter, Etat-Beschluss

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Haushaltspolitiker kalt erwischt.

16.11.2023 - 09:46:31

Haushälter verschieben Etat-Beschluss im Ausschuss. Weil noch viele Fragen offen sind, fällt ein wichtiger Beschluss für den Etat 2024 nun später.

Die Haushälter im Bundestag haben den abschließenden Ausschuss-Beschluss des Etats für 2024 um eine Woche verschoben. Grund ist die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstandene Lücke von 60 Milliarden Euro im Sondervermögen für Klimaausgaben. Am Terminplan für den endgültigen Haushaltsbeschluss im Plenum des Bundestags soll dagegen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht gerüttelt werden. Er ist für den 1. Dezember vorgesehen.

Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses mit Beratung der Einzelpläne der Ministerien soll am (heutigen) Donnerstag zwar wie geplant beginnen. Am kommenden Dienstag (21.11.) sollen auf Antrag der Union jedoch noch Sachverständige zum Urteil gehört werden. Der Beschluss über den Etat im Ausschuss soll dann am kommenden Donnerstag (23.11.) in einer digitalen Sondersitzung fallen.

Kein «business as usual»

«Wir können angesichts der Urteils nicht business as usal machen, so wie es die Ampel tut», betonte Unions-Haushälter Christian Haase. Die Verschiebung sei zwingend geboten. «Keiner kann die Dimension des Urteils in allen Facetten und damit die Auswirkungen auf den Haushalt 2024 überblicken.» Es gehe um Rechtssicherheit und solides Arbeiten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Verwendung von Corona-Krediten für Projekte für den Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Industrie als verfassungswidrig bewertet. Nun fehlen 60 Milliarden Euro im sogenannten Klima- und Transformationsfonds - einem Sondervermögen, das wirtschaftlich parallel zum Bundeshaushalt geführt wird. Die Ampel-Koalition legte die Finanzierung geplanter Vorhaben vorübergehend auf Eis.

Nach Einschätzung der Bundesregierung könnte das Urteil darüber hinaus aber Folgen für die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern haben. Die umfangreiche Begründung des Gerichts werde nun gemeinsam mit dem Bundestag genau ausgewertet, hieß es.

Die Union hatte nach dem Verfassungsgerichtsurteil eigentlich eine komplette Verschiebung der Bereinigungssitzung gefordert. Die Ampel-Koalitionäre lehnten das ab, damit der Haushalt noch in diesem Jahr beschlossen werden kann. Andernfalls hätte eine vorläufige Haushaltsführung gedroht. Das bedeutet, dass jeden Monat nur ein Zwölftel des Haushaltsvolumens genutzt werden darf. Nach Angaben aus der Koalition hätte Deutschland dann ab Januar möglicherweise seine Unterstützung für die Ukraine und Israel einschränken müssen.

@ dpa.de