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Bundesdatenschützer: Corona-App mit falschen Anreizen

24.05.2020 - 16:05:12

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt vor falschen Anreizen für die Corona-Warn-App. Diese könnten die Akzeptanz der App gefährden.

Für die Montagsausgabe des Handelsblatts sagte Kelber, dass er es für kontraproduktiv halte, die Nutzung der App mit Vor- oder Nachteilen im Alltagsleben zu verknüpfen. So ein Vorgehen würde die breite Akzeptanz wohl unweigerlich senken, was letzten Endes der Wirtschaft schade. Damit reagiert der Datenschutzbeauftragte des Bundes auf einen Vorstoß des CDU-Europapolitikers Axel Voss. Dieser hatte zuletzt per Zeitungsinterview vorgeschlagen, die Nutzung der App auf freiwilliger Basis zu propagieren, gleichzeitig aber nur denjenigen Personen Restaurant-, Freibad- und Theaterbesuche zu erlauben, die sie auch verwenden. Kelber kommentierte diesen Vorschlag mit großer Skepsis. Er sagte dazu, dass man wohl die Nutzung der App kaum noch als freiwillig empfinden würde, wenn diese Anreize gesetzlich oder per Verordnung verankert würden. Damit entfielen auch die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung. Kelber empfiehlt den politisch Verantwortlichen, die mit den per App erhobenen Daten die Infektionsketten unterbrechen wollen, die betreffende Debatte einzustellen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte bewertet die bisherigen Diskussionen um die Warn-App sehr kritisch. Diese hätten viel Vertrauen gekostet, sagte der Experte dem Handelsblatt. Es sei freilich der Politik zuzugestehen, dass es für eine Situation wie die aktuelle Krise keine Blaupause gebe. Für wichtig hält Kelber ein unmissverständliches Signal vonseiten der Bundesregierung, dass es weder eine direkte noch eine indirekte Verpflichtung geben werde, die künftige App zu nutzen. Auf so einer Zusage könne man aufbauen. Gleichzeitig beklagte der Datenschützer, dass er selbst in die bisherigen Pläne der Bundesregierung nur unzureichend eingebunden werde, die auf den Aufbau einer Internetplattform für die Kontrolle von Quarantänefällen abzielten. Seine Behörde wisse darüber viel zu wenig. Die ersten Informationen habe sie aus der Presse bezogen. Bei so einer Entwicklung müsse sie jedoch eigentlich verpflichtend einbezogen werden, um die Regierung in Datenschutzfragen zu beraten. Diese Beratung sei frühzeitig erforderlich – in einer Phase, in der noch Anpassungen mit wenig finanziellem und zeitlichem Aufwand möglich seien. So wolle er beispielsweise wissen, wer den Datenschutz bei diesem Projekt verantworte, wann die Daten verpflichtend zu löschen seien und an wen sich Betroffene wenden könnten.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A-055824

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