Krankenhausreform, Karl Lauterbach

Bund und Länder stritten heftig über eine gemeinsame Linie für eine große Krankenhausreform - sie soll chronische Finanznöte abwenden und die Qualität verbessern.

10.07.2023 - 17:09:10

Bund und Länder einig bei Grundzügen für Krankenhausreform. Jetzt ist der grobe Weg dafür abgesteckt.

Nach wochenlangem Ringen haben sich Bund und Länder auf Grundzüge für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland verständigt. Man habe sich auf sehr detaillierte Eckpunkte einigen können, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach gemeinsamen Beratungen.

Über den Sommer solle nun auch mit Beteiligung der Länderseite ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Der Zeitplan steht demnach weiterhin, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die konkrete Umsetzung in den Kliniken vor Ort würde dann danach schrittweise anlaufen.

Transparenzgesetz für Behandlungsqualität geplant

Lauterbach plant demnach auch ein «Transparenzgesetz», mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken als Information für Patienten und Patientinnen veröffentlicht werden sollen. Dies werde der Bund voraussichtlich bereits zum 1. Januar 2024 eigenständig umsetzen. Darüber sei in den Beratungen gar nicht mehr gesprochen werden.

Den Eckpunkten stimmten nun 14 der 16 Länder zu, wie der Vorsitzende der Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, mitteilte. Dies sei damit ein gültiger Beschluss. Bayern stimmte mit Nein, Schleswig-Holstein enthielt sich. Der nordrhein-westfälische Ressortchef Karl-Josef Laumann (CDU) machte deutlich, die künftige Planung sei eine Möglichkeit, überprüfbare Qualität hinzukriegen.

Die Reformpläne sehen vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein - also etwa «Kardiologie» statt grobe Bezeichnungen wie «innere Medizin». Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.

Einordnung der Kliniknetze in Versorgungsstufen

Transparent machen will der Bund die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen («Level»). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es schon zuvor keine Einigkeit mit den Ländern. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Forderungen der Länder nach einer Finanzspritze des Bundes für die Kliniken noch vor der Reform setzten sich nicht durch. Lauterbach sagte auch mit Blick auf die Haushaltslage, es werde geprüft, fügte aber hinzu: «Ich kann da keine Hoffnungen machen.» Bis die Reform wirke, würden leider noch Kliniken in die Insolvenz gehen - das liege aber daran, dass die Reform nicht schon früher gemacht wurde.

An der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs sollen für die Länderseite Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie für die Belange Ostdeutschlands auch Mecklenburg-Vorpommern beteiligt werden.

@ dpa.de