Menschen mit Regenschirm

2019 wurden nahezu 1.200 Fälle rassistischer Diskriminierung gezählt

09.06.2020 - 07:41:13

Bei der Bundesstelle für Antidiskriminierung gehen ständig neue Fälle von Diskriminierung rassistischer Art ein.

Die Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes wird ständig mit neuen Vorfällen von Diskriminierung konfrontiert. Fast 1.176 Mal kam es im vergangenen Jahr vor, dass sich Menschen bei der Stelle meldeten, um sich beraten zu lassen. Der Grund war: Diese Personen fühlten sich bei der Arbeit oder im Alltag diskriminiert. Immer lagen die Gründe in der Herkunft, so der Bericht der Stelle für Antidiskriminierung von 2019, über den die Medien des Redaktionsnetzwerks Deutschland am Dienstag in ihren Ausgaben schreiben. Außerdem lässt sich eine Steigerung von diskriminierenden Vorfällen von zehn Prozent im Vergleich zu 2018 verzeichnen.

Der Bedarf, in diskriminierenden Fragen beraten zu werden, nehme zu und zwar in überproportionalem Maße, so Bernhard Franke. Franke ist der kommissarische Leiter der Stelle für Antidiskriminierung. Er sieht eine Verdoppelung der Zahlen, wenn man diese mit dem Jahr 2015 vergleiche, so der kommissarische Leiter weiter gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Franke findet darin klar und deutlich bestätigt, dass in Deutschland nicht genügend gegen rassistisches Denken und Handeln getan werde.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet das konkret: Die Antidiskriminierungs-Stelle hat im vorigen Jahr rechtlich Auskunft gegeben und Rat erteilt und zwar bei 3.580 Vorfällen. Auch holte die Bundesstelle in Deutschland Stellungnahmen ein und vermittelte auf gütliche Einigung, so der Bericht weiter, der heute veröffentlicht wird.

Der Bedarf an umfassender Beratung hat sich damit um 3,6 Prozent im Vergleich zum vorangegangenen Jahr erhöht. Insgesamt sind die Vorfälle von Rassismus als ein Drittel aller Anfragen zu beziffern, die bei der Stelle für Antidiskriminierung eingehen. Jedoch wenden sich Personen nicht nur wegen rassistischer Vorfälle an die Bundesstelle für Antidiskriminierung.

Bürger kommen auch, wenn sie wegen ihres Geschlechtes benachteiligt werden. In Zahlen sind das 29 Prozent. Ebenso sind Vorfälle von Diskriminierung zu verzeichnen, die mit Religion, sexueller Ausrichtung, weltanschaulichen Fragen, Alter oder einer Behinderung zu tun hätten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schließt Diskriminierung grundsätzlich aus. Die Durchsetzung desselben sei viel schwerer im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Franke fordert für Verbände und seine Bundes-Stelle ein Klagerecht.

Polizei, Behörden und Länder müssten dringend Tatbestände von Diskriminierung ernst nehmen, mehr als bisher, so Franke weiter. Der derzeitige Leiter der Antidiskriminierungs-Stelle stellte heraus, so eine Reform müsse im Kabinett gegen Rassismus behandelt werden. Er sehe solch einen Schutz vor Diskriminierung als zwingende Prävention gegen rechtsextremes Verhalten und rassistische Vorfälle an.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A & Omega

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