Zugleich wurden am Dienstag die Wohnungen der Tatverdächtigen sowie die Geschäftsräume von insgesamt sieben Firmen durchsucht.
Der Leitende Koblenzer Oberstaatsanwalt Horst Hund bestätigte auf ddp-Anfrage, dass es sich dabei um Räume des Firmengeflechts des deutsch-luxemburgischen Firmenkonsortiums IPC und Pinebeck handelte. Auch die Nürburgring GmbH wurde auf Beweismittel durchsucht. Gegen ihre Geschäftsführung werde aber nicht ermittelt, ebenso nicht gegen den Privatinvestor Mediinvest, betonte Hund. Auch der Verdacht der Geldwäsche habe sich erledigt.
Im Fokus der Ermittlungen steht der Finanzierungsdeal, bei dem die Firma Pinebeck des Kaufmanns Michael Merten mit Hilfe des Schweizer Finanzvermittlers Urs Barandun über ein Geschäft mit amerikanischen Lebensversicherungen hohe Gewinne erwirtschaften und dann die Immobilien am Nürburgring kaufen wollte. Die 90-prozentige Landestochter Nürburgring GmbH sollte durch das Geschäft einen Vorteil von 50 Millionen Euro im Vergleich zu einer konventionellen Finanzierung der Bauten erzielen. Pinebeck kassierte dafür Beratungsgelder. Der Deal war Anfang Juli endgültig geplatzt, Finanzminister Ingolf Deubel (SPD), der das Geschäft stets als seriös verteidigt hatte, war daraufhin zurückgetreten.
Von der Staatsanwaltschaft hieß es nun, man habe ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen zwei 46 Jahre und 51 Jahre alte deutsche Kaufmänner sowie einen 48 Jahre alten Schweizer Finanzierungsvermittler eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass sie in der Zeit von Juni 2008 bis Juli 2009 gegenüber den Verantwortlichen der Nürburgring GmbH «vortäuschten, in der Lage zu sein, einen privaten Investor für das Projekt ´Nürburgring 2000´ vermitteln zu können». Tatsächlich sei es ihnen wohl lediglich darauf angekommen, insgesamt mindestens 478 500 Euro an gezahlten Aufwandsentschädigungen zu erlangen.
«Am Anfang mag das Ganze noch in Ordnung gewesen sein», sagte der Oberstaatsanwalt. Irgendwann sei aber offenbar die Finanzierung «unrealistisch» geworden. Dann dürfe man aber «kein Geld mehr verlangen», fügte er hinzu. An insgesamt sechs Einsatzorten waren vier Staatsanwälte der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen sowie rund 20 Polizeikräfte im Einsatz. Der Aufenthaltsort des Schweizer Staatsangehörigen sei unbekannt, hieß es weiter.
Die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt angestrengte Untersuchung wegen Verdachts auf Geldwäsche habe sich derweil erledigt, der Verdacht bestehe nicht mehr, sagte Hund weiter. Bei den von einer Sparkasse angezeigten Geldflüsse habe es sich um Provisionszahlungen gehandelt, die «hin und her» bewegt worden seien. Das sei aber nichts Illegales gewesen, «das konnte die Sparkasse aber nicht wissen», fügte Hund hinzu.
Koblenz (ddp-rps)


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