Linke-Politiker - Urteil: Kuschel muss Ordnungsgeld nicht zahlen: Der Linke-Politiker Frank Kuschel muss ein gegen ihn vom Kreistag des Ilm-Kreises verhängtes Bußgeld in Höhe von 1000 Euro nicht zahlen. Das Verwaltungsgericht in Weimar habe die Entscheidung des Kreistages als rechtswidrig angesehen, teilte eine Linke-Sprecherin am Mittwoch nach der Urteilsverkündung mit.
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Den Angaben zufolge war Kuschel vorgeworfen worden, gegen die kommunalen Verschwiegenheitsbestimmungen verstoßen zu haben. Kuschel habe 2007 einen Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen aus einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung des Kreistages zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Landtag gemacht. Der Landrat und eine Mehrheit des Kreistages hätten daraufhin das Ordnungsgeld verhängt. Diese Entscheidung sei auch vom Landesverwaltungsamt bestätigt worden.

Das Gericht verwies jedoch auf die Thüringer Verfassung, wonach Abgeordnete ein sehr weit auszulegendes Meinungsäußerungsrecht haben. Kuschel sieht mit der Entscheidung nun die Rechte der Abgeordneten «bewahrt und gestärkt». Das Gericht habe jedoch nicht die Frage geklärt, ob das Öffentlichmachen von Gesetzesverstößen tatsächlich mit Verweis auf die Verschwiegenheitsbestimmungen verboten ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weimar (ddp-lth)