Gebäudeversicherung, Versicherung

Gebäudeversicherung Test: Beste Versicherung zahlt nicht wenn...

03.01.2015 - 17:50:16

Gebäudeversicherung Test: Beste Versicherung zahlt nicht wenn.... Stiftung Warentest testet in unregelmäßigen Abständen die besten Gebäudeversicherungen (siehe auch wohngebaeudeversicherungtest.de). Zu den Wohngebäudeversicherung Testsiegern beim letzten Test von 2011 gehörten AXA, Grundeigentümer, Häger, Helvetia und Medien. Obwohl hier die Preisspannen teilweise recht unterschiedlich waren (Axa Gebäudeversicherung bis zu 342 Euro), konnten die Anbieter die Tester von Finanztest überzeugen. Wie gut eine Wohngebäudeversicherung aber wirklich ist, lässt sich kaum anhand der Preise und Leistungen im Katalog bestimmen. Hier kommt es vor allem auf die Zahlungsbereitschaft der Versicherer im Fall eines Schadens. Gebäudeversicherung zahlt nicht ohne Rauchmelder?   Seit 1. Januar 2015 gibt es einen weiteren Streitpunkt, der für Versicherte bei Nichtbeachtung teuer werden könnte: die Rauchmelderpflicht. Einige Experten weisen bereits darauf hin, dass die Gebäudeversicherung ihre Leistungen deutlich kürzen könnte, sollte es zu einem Schaden kommen ohne einen Rauchmelder installiert zu haben. Liese sich der Schaden sogar durch einen Rauchmelder komplett vermeiden, droht Gefahr, dass die Wohngebäudeversicherung sich weigert den Schaden zu bezahlen. Dem Versicherungsnehmer könnte grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Ob die Versicherung damit im Recht ist, wird sich wohl in den nächsten Monaten zeigen. Wer jedoch solchen Ärger vorbeugen möchte, sollte sich nicht nur auf eine gute Gebäudeversicherung verlassen, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Rauchmelder einhalten. In Deutschland herrscht in den meisten Bundesländern eine Pflicht, Wohnräume mit einem Rauchmelder auszustatten. Einzig in Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben noch keine gesetzliche Pflicht. Dort wurden entsprechende Anträge jedoch auch schon bearbeitet. Rauchmelderpflicht fast bundesweit Die Rauchmelderpflicht gilt für alle Wohnräume, vom Einfamilienhaus bis zur kleinen Wohnung. Ein Mieter ist zudem verpflichtet, dem Einbau zuzustimmen. Ist das Wohneigentum vermietet, können sogar Kosten für die Anschaffung und Wartung von Rauchmeldern zu einem kleinen Teil an den Mieter weitergereicht werden.  Mehr zum Thema erfahren Sie auch bei http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/aktuelle-entscheidungen-neues-zur-gebaeudeversicherung-finanzmarktrichtlinie-und-beamtenpension/8418448-2.html   Es ist davon auszugehen, dass die neuen Gebäudeversicherungen zudem einen Punkt in Bezug auf Rauchmelder in ihren AGBs aufführen werden.

Stiftung Warentest testet in unregelmäßigen Abständen die besten Gebäudeversicherungen (siehe auch wohngebaeudeversicherungtest.de). Zu den Wohngebäudeversicherung Testsiegern beim letzten Test von 2011 gehörten AXA, Grundeigentümer, Häger, Helvetia und Medien. Obwohl hier die Preisspannen teilweise recht unterschiedlich waren (Axa Gebäudeversicherung bis zu 342 Euro), konnten die Anbieter die Tester von Finanztest überzeugen. Wie gut eine Wohngebäudeversicherung aber wirklich ist, lässt sich kaum anhand der Preise und Leistungen im Katalog bestimmen. Hier kommt es vor allem auf die Zahlungsbereitschaft der Versicherer im Fall eines Schadens.

Gebäudeversicherung zahlt nicht ohne Rauchmelder?

 

Seit 1. Januar 2015 gibt es einen weiteren Streitpunkt, der für Versicherte bei Nichtbeachtung teuer werden könnte: die Rauchmelderpflicht. Einige Experten weisen bereits darauf hin, dass die Gebäudeversicherung ihre Leistungen deutlich kürzen könnte, sollte es zu einem Schaden kommen ohne einen Rauchmelder installiert zu haben. Liese sich der Schaden sogar durch einen Rauchmelder komplett vermeiden, droht Gefahr, dass die Wohngebäudeversicherung sich weigert den Schaden zu bezahlen. Dem Versicherungsnehmer könnte grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Ob die Versicherung damit im Recht ist, wird sich wohl in den nächsten Monaten zeigen. Wer jedoch solchen Ärger vorbeugen möchte, sollte sich nicht nur auf eine gute Gebäudeversicherung verlassen, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Rauchmelder einhalten. In Deutschland herrscht in den meisten Bundesländern eine Pflicht, Wohnräume mit einem Rauchmelder auszustatten. Einzig in Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben noch keine gesetzliche Pflicht. Dort wurden entsprechende Anträge jedoch auch schon bearbeitet.

Rauchmelderpflicht fast bundesweit

Die Rauchmelderpflicht gilt für alle Wohnräume, vom Einfamilienhaus bis zur kleinen Wohnung. Ein Mieter ist zudem verpflichtet, dem Einbau zuzustimmen. Ist das Wohneigentum vermietet, können sogar Kosten für die Anschaffung und Wartung von Rauchmeldern zu einem kleinen Teil an den Mieter weitergereicht werden. 

Mehr zum Thema erfahren Sie auch bei http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/aktuelle-entscheidungen-neues-zur-gebaeudeversicherung-finanzmarktrichtlinie-und-beamtenpension/8418448-2.html

 

Es ist davon auszugehen, dass die neuen Gebäudeversicherungen zudem einen Punkt in Bezug auf Rauchmelder in ihren AGBs aufführen werden.

@ ad-hoc-news.de