Neubrandenburg (ddp-nrd). Eine junge Witwe will in Mecklenburg-Vorpommern auf gerichtlichem Wege eine Klinik zur Herausgabe einer befruchteten Eizelle zwingen. Nach dem Unfalltod ihres Mannes will sich die 29-Jährige die Eizelle im Ausland einsetzen lassen, wie das Landgericht Neubrandenburg am Mittwoch mitteilte. Weil die Befruchtung mit dem Samen eines Verstorbenen in Deutschland verboten sei, habe die Klinik die Herausgabe verweigert. Die Zivilkammer des Landgerichts habe in der am 12. August beginnenden Verhandlung diese ethisch und rechtlich schwierige Frage nun zumindestens in der ersten Instanz zu klären, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Klägerin und ihr Ehemann hatten sich vor einiger Zeit zu einer künstlichen Befruchtung entschlossen. Dafür wurden in der jetzt angeklagten Klinik mehrere Eizellen der Frau mit den Spermien ihres Ehemannes zusammengebracht und dann tiefgefroren. Der Ehemann verstarb dann aufgrund eines tragischen Verkehrsunfalls.
Das Einsetzen dieser Eizellen in die Gebärmutter in Deutschland widerspricht nach Angaben des Landgerichts möglicherweise dem Gesetz zum Schutz von Embryonen aus dem Jahre 1991. Weil auch die Mitwirkung an einer im Inland strafbaren Handlung Konsequenzen für die Klinik haben könnte, hatte sich die Leitung geweigert, die befruchteten Eizellen herauszugeben.
Mit einer Entscheidung ist am Tag der mündlichen Verhandlung nach Gerichtsangaben noch nicht zu rechnen.
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