Klage - Streit um die Werbung: Mit einer Klage gegen einen Schnapsproduzenten muss sich heute das Oberlandesgericht Düsseldorf befassen. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie verlangt von der Underberg AG mit Sitz in Rheinberg (Kreis Wesel), auf gleich mehrere Werbeslogans und Aussagen zu verzichten.
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So hatte der «Magenbitter»-Hersteller behauptet, «weltweit im Dienste der Gesundheit» tätig zu sein. «Besonders nach dem Essen» sei ein Underberg für den «Magen und das Wohlbefinden» angebracht. Es gebe geradezu eine «Garantie für verdauungsfördernde Eigenschaften».

Mit diesen Aussagen ist der Schutzverband der Spirituosen-Industrie nicht einverstanden. Der Verband klage deshalb auf Unterlassung dieser Behauptungen, sagte ein Justizsprecher. Underberg sei ein Getränk mit 44 Prozent Alkoholanteil und kein Gesundheitstrunk, habe der Verband in seiner Klage zu Protokoll gegeben. Ob bereits heute über die Klage entschieden wird, ist noch offen.

Düsseldorf (ddp-nrw)