«Hartz-IV»-Kürzung wegen Bettelns: Sozialministerium schaltet sich ein
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Göttingen/Hannover (ddp-nrd). Das niedersächsische Sozialministerium hat mit Empörung auf die Entscheidung der Stadt Göttingen reagiert, einem Mann wegen Bettelns die Sozialhilfe zu kürzen. «Von so einem Fall haben wir noch nie gehört», zitiert die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» (Freitagausgabe) einen Sprecher des Ministeriums. »Wir haben kein Interesse daran, dass der Staat ein paar erbettelte Euro wieder wegnimmt.«

Ein Mitarbeiter des Sozialamts in Göttingen hatte beobachtet, wie der Bettler 7,40 Euro eingenommen hatte. Daraufhin rechnete die Behörde das Einkommen aus Almosen auf 120 Euro im Monat hoch und kürzte die Sozialhilfe um diesen Betrag. Anders als Empfänger von Arbeitslosengeld II haben Sozialhilfeempfänger keine Freibeträge.

Das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids. »Wir haben einen Bericht angefordert«, sagte der Sprecher der Zeitung. Man dürfe bei der Anrechnung von Almosen nicht »mit Kanonen auf Spatzen schießen«.

Ein Sprecher der Stadt Göttingen sagte, dass die Stadt »in zwei bis drei Fällen« Bettlern die Sozialhilfe gekürzt habe. »Wenn wir von Zusatzeinkünften erfahren, müssen wir das Gesetz anwenden', sagte er.

(ddp)