In der Datei werden zentral Informationen über entlassene Sexualstraftäter erfasst, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiterhin als gefährlich gelten.
Das Präventionskonzept HEADS war zum 1. Januar 2008 zunächst probeweise und am 1. Juli 2008 verbindlich eingeführt worden. Informationen der Justiz über Entlassungsfälle sollen es der Polizei ermöglichen, erforderlichenfalls «Maßnahmen der Gefahrenabwehr» einzuleiten.
Die Prüfung der Arbeit im ersten Jahr der HEADS-Datei von Juli 2008 bis Juni 2009 habe gezeigt, dass der Informationsaustausch zwischen Justizvollzug, Vollstreckungsbehörden, Führungsaufsichtsstellen und Polizei verbessert wurde, hieß es weiter. Die Polizei habe in einer Vielzahl der Fälle von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern ausgehende Risiken minimiert.
Potsdam (ddp-lbg)
























