Verwaltungsgericht - Gericht untersagt Demo von Gentechnikgegnern über Institutsgelände
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat den Eilantrag von Gentechnikgegnern gegen eine versammlungsrechtliche Auflage der Stadt Braunschweig abgelehnt. Der Demonstrationszug am Mittwoch darf somit nicht über das Gelände des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI) führen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Die Demonstranten dürfen nur vor dem Institut protestieren
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