Regional
Geltungsbereich - Sachsen ändert kommunale Baumschutzsatzungen
09.02.10 | 17:37 UhrWohngrundstücke und Kleingärten werden künftig vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen. Damit werde das Verfahren entbürokratisiert, sagte Umweltminister Frank Kupfer (CDU) nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Kabinett am Dienstag in Dresden. Er erwarte nicht, dass nun vermehrt Bäume gefällt würden, sagte der Minister.
Im Gegenteil werde die Änderung dazu führen, dass mehr Bäume stehenblieben. Als Beispiel führte der Minister an, dass viele Bürger bislang Bäume nur bis zu einer bestimmten Größe stehengelassen hätten, um dem behördlichen Genehmigungsverfahren für das Fällen von Bäumen zu entgehen. Der Gesetzentwurf war von Kommunen und Umweltverbänden abgelehnt worden, da sie eine massenhafte Abholzung befürchten.
Dresden (ddp-lsc)
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Wohngrundstücke und Kleingärten werden künftig vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen. Damit werde das Verfahren entbürokratisiert, sagte Umweltminister Frank Kupfer (CDU) nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Kabinett am Dienstag in Dresden. Er erwarte nicht, dass nun vermehrt Bäume gefällt würden, sagte der Minister.
Wohngrundstücke und Kleingärten werden künftig vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen. Damit werde das Verfahren entbürokratisiert, sagte Umweltminister Frank Kupfer (CDU) nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Kabinett am Dienstag in Dresden. Er erwarte nicht, dass nun vermehrt Bäume gefällt würden, sagte der Minister.
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