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Fortbildung - Rodeln bei Fortbildung nicht versichert
05.02.10 | 08:04 Uhr Wer bei einer beruflichen Fortbildung in einer Seminarwoche Sport treibt, steht dabei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und kann einen Freizeitunfall nicht über die gesetzliche Versicherung regulieren. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (AZ: S 6 U 82/06) hervor. In dem Fall war ein Mann während der Seminarwoche beim Schlittenfahren gestürzt und hatte sich dabei schwerer verletzt. Grundsätzlich, urteilten die Richter, sei der Mann natürlich während der Fortbildung in der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt, bei der Schlittenfahrt als privater Freizeitveranstaltung aber greife dieser Schutz nicht.
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