Auch der DGB Sachsen, SPD, Linke und Grüne begrüßten das Karlsruher Urteil.
Der stellvertretende DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach sagte, die Entscheidung sei «eine schallende Ohrfeige für eine Politik», die den Mindestbedarf in der Gesellschaft «bewusst zu niedrig angesetzt» habe. Fünf Jahre lang sei auf Kosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Sparpolitik durchgesetzt worden. Schlimbach forderte eine Debatte um eine grundlegende Revision der Sozialgesetzgebung. Die Verhinderung von Armut, die Beseitigung des Niedriglohnsektors und die bessere Betreuung und Vermittlung in Arbeit müssten Kernpunkte einer solchen Reform sein, sagte er.
Linke-Fraktionschef André Hahn sieht die Position seiner Partei bestätigt, dass «Hartz IV von Anfang an ein Irrweg und zum Scheitern verurteilt war.» Die sächsische Staatsregierung müsse zu einer gerechten Neuregelung beitragen. Hahn erneuerte die Forderung nach einem Mindestlohn. Gerade Sachsen habe als trauriger Spitzenreiter bei Minijobs und Niedriglohn dringenden Handlungsbedarf.
Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dagmar Neukirch, sieht nun auch den Freistaat in der Pflicht. Die fast 500 000 sächsischen «Hartz IV»-Empfänger, darunter 110 000 Kinder und Jugendliche hätten ab sofort ein Recht auf ergänzende Leistungen. In Absprache mit den Kommunen müssten umgehend pragmatische und unbürokratische Lösungen gefunden werden.
Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Elke Herrmann, nannte eine Neuberechnung der Regelsätze überfällig. Es sei eine Ohrfeige für die Bundesregierung, dass es eines Urteils der Karlsruher Richter bedurfte, um die notwendige Reform der «Hartz IV»-Sätze anzumahnen.
Die Vorsitzende der sächsischen Tafeln, Edith Franke, erwartet von dem Urteil keine großen Verbesserungen im Alltag der Betroffenen. «An der Bedürftigkeit der Menschen wird sich voraussichtlich überhaupt nichts ändern», sagte Franke. Auch wenn die Regelsätze erhöht würden, bedeute dies leider nicht, dass die Menschen nicht mehr auf günstige Lebensmittel von den Tafeln angewiesen seien. Einige könnten lediglich die Wahl haben «zwischen Aldi und Tafel», sagte Franke.
Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Krauß, sagte, das Urteil schaffe Klarheit. Die Mehrkosten, die nun wahrscheinlich entstünden, dürften dem Bund aber große Probleme bereiten und künftige Handlungsspielräume in anderen Bereichen weiter einengen, sagte er.
Die seit 2005 geltenden «Hartz IV»-Sätze für Erwachsene und Kinder sind verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter urteilten am Dienstag, dass die Leistungen nicht korrekt ermittelt wurden.
Dresden (ddp-lsc)


























