Die Angst der CDU vor Markus Hebgen: Redet er, oder redet er nicht? Wenn Markus Hebgen, Ex-Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, am Montag in Mainz vor Gericht steht, wird jedes Wort von ihm aufmerksam verfolgt werden. Gedroht hatte Hebgen, er werde «auspacken», Namen nennen und sein Wissen könne die rheinland-pfälzische CDU bis ins Mark erschüttern.
Vergrößern Die Angst der CDU vor Markus Hebgen | Bild: ©

Bislang aber ist die Geschichte um Veruntreuung, mögliche Parteispenden und fragwürdige «Puffbrüder» noch genauso ungeklärt wie im Frühjahr 2008. Damals stellte die CDU-Fraktion mit Schrecken fest, dass Hebgen offenbar in die Fraktionskasse gegriffen hatte. Dafür steht er nun ab Montag vor Gericht.

Hebgen war bis Frühjahr 2006 Geschäftsführer der Landtagsfraktion unter dem damaligen Landes- und Fraktionschef Christoph Böhr. Zwei Jahre später zeigte sich Hebgen, inzwischen Geschäftsführer der Stiftung Kloster Eberbach in Hessen, selbst wegen Veruntreuung an. In Mainz stellte die neue CDU-Fraktionsspitze um Christian Baldauf fest, dass Hebgen auch hier in die Kasse gegriffen hatte - und stellte Strafanzeige.

18 Fälle von Untreue und einen Fall von Betrug wirft die Mainzer Staatsanwaltschaft Hebgen nun vor, der Gesamtschaden soll rund 80 000 Euro betragen. Rund 11 000 Euro gab der Mittvierziger für den Besuch von Rotlicht-Bars und Bordellen aus, pikanterweise zahlte er diese Vergnügungen mit der Fraktionskreditkarte, was der CDU seitdem Hohn und Spott vom politischen Gegner einbringt. Dazu ließ sich Hebgen Vorschüsse aus der Fraktionskasse in Höhe von 2800 Euro auszahlen, sowie Beihilfe für fingierte Krankheitsfälle in Höhe von 10 700 Euro. Letzteres wertet die Staatsanwaltschaft als Betrug.

Diese Anklagepunkte würden nun am Montag zunächst verlesen, sagte der Sprecher des Mainzer Amtsgericht, Klaus-Jürgen Schneider, auf ddp-Anfrage. Wie es dann weiter gehe, sei noch offen: Hebgen werde in jedem Fall persönlich erscheinen und sich «einlassen», dann werde über den Fortgang des Prozesses entschieden. Sollte Hebgen alles gestehen, könnte gleich plädiert werden und vielleicht sogar ein Urteil fallen. Wahrscheinlicher ist aber, dass der Richterspruch erst am zweiten Verhandlungstag, dem 29. März, fällt.

Hebgen droht laut Gesetz eine Gesamtstrafe von fünf Jahren, bei Amtsgerichten werden aber maximal vier Jahre verhängt. Hebgen hat zudem schon eine Vorstrafe aus Eltville von neun Monaten Haft auf Bewährung, die wahrscheinlich angerechnet wird.

Spannend wird also vor allem: Was sagt Hebgen vor Gericht? Der Ex-Geschäftsführer könnte die Namen nennen, die er der Staatsanwaltschaft genannt haben will: die der fünf CDU-Landtagsabgeordneten, die ihn nach seiner Darstellung beim 2900 Euro teuren Besuch des Berliner Edelpuffs «Rascona» begleitet haben sollen. Die Genannten - von denen bislang nur zwei öffentlich bekanntwurden und längst nicht mehr der Fraktion angehören - bestreiten jedoch hartnäckig, dabei gewesen zu sein.

Die Bordell-Begleiter seien ja «offenbar nicht die von ihm genannten - wenn es sie denn überhaupt gibt», sagt denn auch Baldauf. Für die CDU ist der Prozess ein unwillkommener Höhepunkt der Affäre, Baldauf versucht zurzeit alles, um das Thema zumindest von der designierten CDU-Spitzenkandidatin Julia Klöckner fernzuhalten. «Herr Hebgen ist eine Person, mit der wir nichts zu tun haben wollen», sagte Baldauf zu ddp. Das ist mehr als verständlich. Denn der CDU droht eine Rückzahlung von rund 500 000 Euro wegen der veruntreuten Gelder.

Darüber hinaus ist noch immer ungeklärt, ob rund 450 000 Euro an Fraktionsgeldern auch für Parteiarbeit im Wahlkampf 2006 ausgegeben wurden. Das würde eine illegale Parteienfinanzierung bedeuten, die eine Strafzahlung in dreifacher Höhe nach sich ziehen könnte - die CDU könnte pleite sein, bevor der Wahlkampf 2011 überhaupt richtig losgeht. Die Finanzfrage aber entscheidet nicht das Gericht - sondern der Rechnungshof, und dessen Bericht liegt derzeit bei der Fraktion.

Mainz (ddp-rps)