Bundesgerichtshof - Kannibalenfilm «Rohtenburg» darf gezeigt werden: Karlsruhe (dpa) - Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) hat nun auch das Bundesverfassungsgericht vorerst grünes Licht für den umstrittenen Kinofilm «Der Kannibale von Rohtenburg» gegeben.
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Karlsruhe (dpa) - Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) hat nun auch das Bundesverfassungsgericht vorerst grünes Licht für den umstrittenen Kinofilm «Der Kannibale von Rohtenburg» gegeben.

Das Karlsruher Gericht lehnte den Antrag des als «Kannibale von Rotenburg» bekanntgewordene Armin Meiwes ab, die Aufführung per einstweiliger Anordnung zu stoppen. Es sei nicht erkennbar, dass Meiwes dadurch ein schwerer Nachteil entstehe, heißt es in Beschluss. Der BGH hatte Ende Mai ein Verbot des Films in letzter Instanz aufgehoben. Der Film ist heute in die Kinos gekommen.