Zwischenverwahrung, Bank

Zwischenverwahrung (intermediate custody)

15.04.2008 - 00:20:39

Zwischenverwahrung (intermediate custody). Eine (inländische) Bank lässt ausländische Wertpapiere ihrer Kunden häufig im Heimatland des jeweiligen Ausstellers deponieren

Eine (inländische) Bank lässt ausländische Wertpapiere ihrer Kunden häufig im Heimatland des jeweiligen Ausstellers deponieren. Aufsichtsrechtlich muss diesfalls gewährleistet bleiben, dass der Bankkunde seine Interessen (etwa den Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke) wahrnehmen kann. Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Escrow, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Verwahrstelle. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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