Zinskapitalisierungs-Klausel (roll-up clause)
15.04.2008 - 00:20:39Zinskapitalisierungs-Klausel (roll-up clause). Vereinbarung, derzufolge fällige Zinsen an den Darlehnsgeber nicht ausbezahlt, sondern dem eingesetzten Kapital zugeschlagen werden
Vereinbarung, derzufolge fällige Zinsen an den Darlehnsgeber nicht ausbezahlt, sondern dem eingesetzten Kapital zugeschlagen werden. Siehe Roll-up.