Zinser, Dokumenten

Zinser (bond servant)

15.04.2008 - 00:20:39

Zinser (bond servant). In älteren Dokumenten eine Person (Höriger; bondman, villein), die an eine Herrschaft abgabepflichtig ist, wobei die Abgabe ursprünglich auch in Waren (etwa Feldfrüchte, Holz) oder Dienstleistungen (Frondienste) erfolgte, also nicht in Geld

In älteren Dokumenten eine Person (Höriger; bondman, villein), die an eine Herrschaft abgabepflichtig ist, wobei die Abgabe ursprünglich auch in Waren (etwa Feldfrüchte, Holz) oder Dienstleistungen (Frondienste) erfolgte, also nicht in Geld. Siehe Befreiungsgeld, Frongeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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