Zahlungssperre, Wertpapieren

Zahlungssperre (stoppage of payment)

15.04.2008 - 00:20:39

Zahlungssperre (stoppage of payment). Bei abhanden gekommenen Wertpapieren vor dem Aufgebot durch das zuständige Gericht verfügte Massnahme

Bei abhanden gekommenen Wertpapieren vor dem Aufgebot durch das zuständige Gericht verfügte Massnahme. Die Zahlungssperre bedeutet, dass der Aussteller auf dass Wertpapier nichts leisten darf, wenn er sich nicht der Pflicht zur Doppelzahlung aussetzen will.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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