BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Zweitplazierung (second placement)
Erneutes Angebot zum Kauf einer bereits an der Börse zugelassenen Aktie. In der Regel werden dabei Aktienbestände aus dem Besitz von Grossaktionären oder sonstigen Festbesitzern (Familien) umplaziert. -Manchmal dient die Zweitplazierung allerdings auch einer Umgehung der in Deutschland bestehenden gesetzlichen Vorschrift, wonach Aktien (bei der Erstplazierung) nicht unter ihrem Nennwert ausgegeben werden dürfen. Siehe Agiotage, Begebung, Emissionskurs, Konzertzeichner, Kotierung, Material, flottantes, Secondary Offering.