Verlustmeldung, Verlust

Verlustmeldung (loss notification)

15.04.2008 - 00:20:39

Verlustmeldung (loss notification). Bei einem Verlust ab 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals muss eine Bank dies in Deutschland der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitteilen; siehe § 24, Abs

Bei einem Verlust ab 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals muss eine Bank dies in Deutschland der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitteilen; siehe § 24, Abs. 1, . 5 KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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