BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Verbittsgeld, Inleutgeld

Verbittsgeld auch Inleutgeld (protection duty)

In früherer Zeit eine Abgabe, welche den besitzlosen, in der Regel als Taglöhner (auch Tagner, Tauner und Losmann genannt: gemeint ist immer ein ungelernter Arbeiter; zwar arbeiteten auch Handwerker teilweise im Tagelohn, sie wurden aber nicht als Taglöhner bezeichnet) sich verdingenden Bewohnern eines Dorfes (Insten, Einsassen, Inleute) auferlegt wurde. Dafür genossen sie persönlichen Schutz und Teilhabe an den Einrichtungen der Gemeinde. Siehe Beisassgeld, Geleitgeld, Satisfaktionsgeld, Schirmgeld, Schutzgeld, Toleranzgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen