BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Telephonhandel, Oberbegriff

Telephonhandel (telephone dealing)

Oberbegriff für den ausserbörslichen Handel in Wertpapieren; die Marktteilnehmer (Banken und Makler) vereinbaren dabei untereinander für jedes Geschäft frei die Preise. Früher wurden die Umsätze in der Regel über das Telephon abgewickelt, von daher blieb es bei der heutigen Benennung. -Heute geschieht die Abwicklung über Bildschirme und Computer. Eingeteilt wird der Telephonhandel häufig in den ausserbörslichen Terminhandel von Erstplazierungen von Aktien, Obligationen und anderen Finanzinstrumenten (Handel per Erscheinen, Pre-IPO-Handel [wobei IPO die börsenübliche Bezeichnung für Initial Public Offer bedeutet]; manchmal auch bridge financing genannt), ausserbörslicher Handel von unnotierten Titeln sowie vor-und ausserbörslicher Handel von börsennotierten Wertpapieren, also der Handel ausserhalb der Börsen-Öffnungszeiten. Der Telephonhandel unterliegt bis anhin keiner Aufsicht.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen