Stop-Auftrag (stop order)
15.04.2008 - 00:20:39Stop-Auftrag (stop order). Bedingter Börsenauftrag zur vorsorglichen Verlustbegrenzung
Bedingter Börsenauftrag zur vorsorglichen Verlustbegrenzung. Durch den Stop-Auftrag wird die Bank bzw. der Makler beauftragt, ein Gut bestmöglich zu verkaufen, falls der Börsenkurs unter eine bestimmte Linie sinkt. Solche bedingte Aufträge sind im Devisen-, Edelmetall-und Rohwarenhandel sehr verbreitet. Siehe GTC-Auftrag, Tagesauftrag. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 173 (Tatbestand des Stop Order Fishings).