BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Standgeld, Händler

Standgeld (market fee; delay charge)

Die von einem Händler auf einem örtlichen Markt (Marktgeld) oder einem Aussteller auf einer Messe (Messegeld) an den Veranstalter zu zahlende Gebühr. Betrag, der seitens eines Spediteurs (Spetters) dem Frachtempfänger in Rechnung gestellt wird, wenn dieser das zügige Abladen schuldhaft verzögert, auch Wartegeld genannt. Siehe Ellengeld, Liegegeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen