BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Spezialfonds, Rechtssprache

Spezialfonds (special funds)

In der deutschen Rechtssprache Sondervermögen, dessren Anteilscheine auf Grund schriftlicher Vereinbarungen mit der Kapitalanlagegesellschaft jeweils von höchstens zehn Anteilinhabern gehalten werden, die nicht natürliche Personen sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die Anteilscheine nur mit Zustimmung der Kapitalanlagegesellschaft von den Anteilinhabern übertragen werden dürfen; vgl. § 1, Abs. 2 KAGG. Ein Fonds, der sich in seiner Anlagepolitik auf bestimmte Marktsegmente (etwa: Chemiewerte) festlegt. Siehe Auftragsfonds, Fonds, ethischer, Generalist. Im jeweiligen Monatsbericht der EZB ("Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Aktiva der Investmentfonds im Euro- Währungsgebiet nach Anlageschwerpunkten und Anlegergruppen") finden sich bilanzielle Aufstellungen über die Spezialfonds im Euroland.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen