Reuegeld (forfeit)
15.04.2008 - 00:20:39Reuegeld (forfeit). Vergütung, die von zwei Vertragspartnern derjenige dem anderen zahlt, um sich das Rücktrittsrecht vom Vertrag vorzubehalten; auch Wandelgeld genannt
Vergütung, die von zwei Vertragspartnern derjenige dem anderen zahlt, um sich das Rücktrittsrecht vom Vertrag vorzubehalten; auch Wandelgeld genannt. Es entspricht der Prämie bei Spekulationsgeschäften. Siehe Abstandsgeld, Optionsgeschäft, Prämiengeschäft, Spekulation.