BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Referenz-Zinssatz, Zinssatz

Referenz-Zinssatz (benchmark interest rate)

Wenn nicht anders definiert ein Zinssatz, auf den sich bei einem Darlehn beide Parteien wie üblich einigen. Jedoch wird eine periodische Anpassung dieses Zinssatzes vereinbart, und zwar anhand eines bestimmten Satzes (etwa den EURIBOR). Damit wird eine marktgerechte Verzinsung erreicht. Siehe Langfristkultur, Rollover-Kredit, Zinsänderung, Zinsbindung, Zinsswap.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen