Nonaffektations-Prinzip, Finanzwirtschaft

Nonaffektations-Prinzip (principle of general budget-appropriation)

15.04.2008 - 00:20:39

Nonaffektations-Prinzip (principle of general budget-appropriation). In der Finanzwirtschaft der Staates der Grundsatz, dass öffentliche Einnahmen nicht an bestimmte Ausgabenzwecke gebunden werden dürfen

In der Finanzwirtschaft der Staates der Grundsatz, dass öffentliche Einnahmen nicht an bestimmte Ausgabenzwecke gebunden werden dürfen. In Deutschland ist eine Zweckbindung haushaltsrechtlich in einigen Fällen (etwa: Kraftfahrzeugsteuer) erlaubt. -Das Nonaffektations- Prinzip soll dem Parlament und dem Finanzminister einen breiten Entscheidungs-und Handlungsspielraum sichern.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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