Namensanteil, Kapitalanlagegesellschaft

Namensanteil (registered share)

15.04.2008 - 00:20:39

Namensanteil (registered share). Über das von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegte und betreute Vermögen werden keine Anteilscheine (Regelfall) ausgegeben

Über das von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegte und betreute Vermögen werden keine Anteilscheine (Regelfall) ausgegeben. Vielmehr führt der Fonds ein Verzeichnis der Anleger. Siehe Investmentanteil.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

@ ad-hoc-news.de