BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Matrikularbeiträge, Regel

Matrikularbeiträge (member states contributions)

In der Regel nicht zweckgebundene und aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestrittene Zahlungen nachgeordneter an übergeordnete öffentliche Verbände; besonders im föderal gegliederten Bundesstaat die Zahlungen der Gliedstaaten an den Zentralstaat. In früherer Zeit auch nichtgeldliche Leistungen (wie vor allem Truppen, Kriegsmaterial, Verpflegung) an den Zentralstaat, und in Deutschland in Bezug auf die Verfassungsgeschichte und Finanzgeschichte von grosser Bedeutung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen