Kreditermächtigung (credit authorisation)
15.04.2008 - 00:20:39Kreditermächtigung (credit authorisation). Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 18 Bundeshaushaltsordnung weitläufig erklärt
Begriff aus dem deutschen Haushaltsrecht, in § 18 Bundeshaushaltsordnung weitläufig erklärt. Kernpunkt ist die Vorschrift aus Artikel 115 Grundgesetz, wonach Einnahmen aus Krediten grundsätzlich nur bis zur Höhe der Ausgaben für Investitionen in den (Bundes)Haushaltsplan eingestellt werden dürfen.