BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kosten, Geld

Kosten (cost[s])

Der In Geld bewerteter (und in Geld ausgedrückte) Verzehr an Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe) sowie in Geld bewertete Dienstleistungen Dritter und öffentliche Abgaben, die bei der betrieblichen Leistungserstellung (der Wertschöpfung) verbraucht werden. -Davon zu unterscheiden sind die Begriffe Aufwand und Ausgaben. Kosten nach betriebswirtschaftlicher Definition einerseits und Aufwand nach Steuer-und Handelsrecht andererseits können in einer Periode erheblich voneinander abweichen, beispielsweise weil nach dem Handelsrecht Wirtschaftsgüter schneller abgeschrieben werden können, als es der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (useful life) entspricht, die für die Kostenrechnung massgeblich ist. -Die Ausgaben unterscheiden sich von den Kosten meist noch stärker, und zwar insbesondere durch die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Entsprechendes gilt für die Begriffe Erlös, Ertrag und Einnahmen. Siehe Basisgewinn, Cashflow, Ertrag, Generaly Accepted Accounting Principles, Ertrag, Gewinn.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen