Heiratsgeld, Abgabe

Heiratsgeld (mandatory wedding gift)

15.04.2008 - 00:20:39

Heiratsgeld (mandatory wedding gift). Wenn nicht anders definiert, eine frühere Abgabe bei der Heirat des Landesherrn, um die Hochzeitskosten zu decken

Wenn nicht anders definiert, eine frühere Abgabe bei der Heirat des Landesherrn, um die Hochzeitskosten zu decken. Siehe Frauengeld, Fräuleingeld, Hebegeld, Hochzeitsgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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