Gutjahrgeld, Satzungsmässige

Gutjahrgeld (new-year feast due)

15.04.2008 - 00:20:39

Gutjahrgeld (new-year feast due). Satzungsmässige Zahlung der Mitglieder eines Vereins (früher auch einer Zunft), in erster Linie bestimmt für das gemeinsame Neujahrsessen

Satzungsmässige Zahlung der Mitglieder eines Vereins (früher auch einer Zunft), in erster Linie bestimmt für das gemeinsame Neujahrsessen. Siehe Pfeffergeld, Zunftgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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