Grutgeld (spice blend fee)
15.04.2008 - 00:20:39Grutgeld (spice blend fee). Bezahlung des Brauers an den Gruter (= Würzmeister) für die Lieferung der Grut (= Kräutermischung als Würze für das Bier)
Bezahlung des Brauers an den Gruter (= Würzmeister) für die Lieferung der Grut (= Kräutermischung als Würze für das Bier). Abgabe, die zunächst beim Gruter erhoben wurde und später in die Biersteuer einging.