Geschäftspartner, Gegenpartei

Geschäftspartner (counterparty)

15.04.2008 - 00:20:39

Geschäftspartner (counterparty). Allgemein die Gegenpartei (der Kontrahent) bei einem Finanzgeschäft

Allgemein die Gegenpartei (der Kontrahent) bei einem Finanzgeschäft. Bei der EZB meint Geschäftspartner ein monetäres Finanzinstitut. -Geschäftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genügen, nämlich sie müssen: in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein, der Überwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und sämtliche verfahrensbedingten Anforderungen erfüllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind. Siehe Gegenpartei, zentrale.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

@ ad-hoc-news.de