BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Geldzeichen, Juristischer

Geldzeichen (money)

(Juristischer) Nebenbegriff für Geld bzw. Zahlungsmittel gesamthaft. Alte Formen eines Zwischentauschmittels: Naturalgeld (primitive money) wie Muscheln. Die (selbst heute in hoch angesehenen Lehrbüchern vorgetragene) Behauptung, Geld sei nur ein "Zeichen" (Sinnbild, manchmal wird auch von "Unterpfand" gesprochen), ist offenkundig falsch. Denn der Empfänger einer Summe Geldes findet sich durch die Zahlung (= Übertragung von Kaufkraft!) voll befriedigt und macht erhebt gegenüber dem Zahlenden keine weiteren Ansprüche. Siehe Actus-purus-Grundsatz, Begültigung, Geld, Glattstellung, Warengeld, Zahlung, Zahlungshalber, Zahlungsmittel..

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen